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Häufige Fragen
Was Anrufer am häufigsten fragen
Die Antworten, die sonst am Telefon gegeben werden – damit Sie sie vorher haben.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten – Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen und sind nicht an den gebunden, den die Versicherung schickt. Bei Streit über die Schuldfrage, bei Kaskoschäden und bei Aufträgen von Speditionen oder Betrieben rechnen wir direkt mit dem Auftraggeber ab. Was im konkreten Fall gilt, sagen wir Ihnen vorab am Telefon – nicht hinterher.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
In Hochfranken und Umgebung meist am selben Tag, bei Havarien und Transportschäden auch nachts und am Wochenende. Rufen Sie früh an, nicht spät: Spuren verlieren sich, Fahrzeuge werden abgeschleppt, Ladung wird umgeladen. Ein Anruf kostet nichts und klärt in zwei Minuten, ob ein Ortstermin überhaupt nötig ist.
Arbeiten Sie für die Versicherung oder für mich?
Weder noch – und das ist der Punkt. Ein Sachverständiger stellt fest, was ist. Wer ihn beauftragt, ändert daran nichts, und ein Gutachten, das sich nach dem Auftraggeber richtet, ist vor Gericht wertlos. Genau deshalb ist die Neutralität kein Nachteil für Sie, sondern der Grund, warum das Ergebnis Bestand hat.
Was kostet eine Ersteinschätzung?
Das Telefonat, in dem wir klären, ob und was zu tun ist, kostet nichts. Alles Weitere läuft über die Konditionen: 160 € je Stunde, bei Versicherungsfällen und Gebäudenässeschäden 140 €, dazu Anfahrt. Nachts und am Wochenende kommen Zuschläge hinzu. Die vollständige Aufstellung steht offen auf der Seite.
Was soll ich bis zum Ortstermin tun?
Sichern, dokumentieren, nichts verändern, was sich nicht verändern muss. Fotografieren Sie aus vier Richtungen und dazu die Details – Zurrmittel, Bruchstellen, Kilometerstand. Heben Sie beschädigte Teile auf. Und lassen Sie nichts reparieren, bevor der Schaden aufgenommen ist: was weg ist, lässt sich nicht mehr begutachten.
Machen Sie auch Gutachten für Gerichte?
Die Dokumentation ist durchgängig darauf angelegt, einer gerichtlichen Prüfung standzuhalten – nachvollziehbar, lückenlos und mit belegten Feststellungen statt Einschätzungen. Ob ein Gericht im konkreten Verfahren einen bestimmten Sachverständigen bestellt, entscheidet es selbst.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Bei einem üblichen Kfz-Schaden wenige Werktage nach dem Ortstermin. Umfangreiche Havarien und Fälle, in denen auf Befunde Dritter gewartet werden muss, dauern länger. Sie bekommen den Zeitrahmen beim Ortstermin genannt – und eine Nachricht, wenn er sich ändert.